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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Lupora GmbH, Knöchelsöhren 26, 18437 Stralsund

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Lupora GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung, IT-Beratung, Systemintegration, Projektmanagement sowie Wartung und Support.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie verwiesen wird.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

(4) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, dem Angebot oder einer separaten Leistungsbeschreibung.

§ 3 Leistungen

(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik und unter Beachtung anerkannter branchenüblicher Standards.

(2) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer einen Dienstvertrag (Werkvertrag bei Softwareentwicklung mit vereinbarter Abnahme). Bei Dienstverträgen ist der wirtschaftliche Erfolg nicht geschuldet.

(3) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.

(4) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

(5) Änderungswünsche des Auftraggebers während der Leistungserbringung bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu Anpassungen von Terminen und Vergütung führen.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Bei Festpreisvereinbarungen ist die Vergütung mit Abnahme der Leistung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde. Bei Dienstleistungen auf Zeit erfolgt die Abrechnung monatlich nach Aufwand.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen, insbesondere bei längerfristigen Projekten.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der befugt ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen.

(2) Der Auftraggeber prüft vom Auftragnehmer erstellte Zwischenergebnisse und Abnahmeleistungen innerhalb von 10 Werktagen und teilt etwaige Mängel schriftlich mit. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Leistungen als abgenommen.

(3) Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (Software, Dokumentation, Konzepte) unterliegen dem Urheberrecht.

(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den vertraglich vereinbarten Arbeitsergebnissen, soweit nicht anders vereinbart.

(3) Wiederverwendbare Werkzeuge, Bibliotheken und Frameworks des Auftragnehmers verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält ein nicht-exklusives Nutzungsrecht im Rahmen des vereinbarten Projekts.

§ 7 Gewährleistung

(1) Für Mängel an Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Werktagen nach Abnahme zu rügen.

(3) Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(4) Für Wartungs- und Supportleistungen beschränkt sich die Gewährleistung auf die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Serviceleistungen.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, soweit der Auftraggeber seiner Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung nicht nachgekommen ist.

§ 9 Vertraulichkeit

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten.

(2) Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.

(3) Ausnahmen gelten für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung der Vertraulichkeitspflicht beruht.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Stralsund, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(4) Stand: September 2026

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Knöchelsöhren 26
18437 Stralsund
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